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Neue KI-VO-Fristen im Vergleich: Was gilt 2026, was erst 2027 und 2028

Nach dem Digital Omnibus gilt die KI-VO in drei Wellen. Der Vergleich zeigt, welche Pflichten heute durchsetzbar sind, was auf Dezember 2027 rutscht und was erst 2028 greift — mit Fahrplan je Quartal.

Fryderyk Pryjma9 Min. Lesezeit
Zeitstrahl mit drei Meilensteinen als Symbol für die gestaffelten Fristen der KI-Verordnung

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Drei Fristenwellen statt eines Stichtags: 2026 gilt bereits scharf, Anhang III ab 2. Dezember 2027, Anhang I ab 2. August 2028.
  • Verbote (Art. 5), Schulungspflicht (Art. 4), Transparenz (Art. 50) und GPAI-Pflichten sind heute durchsetzbar — inklusive Bußgeldern bis 7 % des Jahresumsatzes.
  • Der Digital Omnibus verschiebt nur die Anwendbarkeit, nicht den Inhalt der Hochrisiko-Pflichten.
  • Datenqualität und Protokollierung brauchen Historie: wer 2027 anfängt, kann die Nachweise nicht mehr erzeugen.
  • Altsysteme profitieren von Art. 111 — bis zur nächsten wesentlichen Designänderung.

01Überblick: drei Fristenwellen statt einer

Die KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689) ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, gilt aber gestaffelt. Nach dem Digital Omnibus (EU) 2026/1744 verschieben sich vor allem die Hochrisiko-Pflichten nach hinten, während Verbote, Schulungspflicht und GPAI-Regeln unverändert bereits gelten. Für die Planung heißt das: Sie arbeiten nicht gegen einen Stichtag, sondern gegen drei Wellen — 2026 (bereits scharf), 2027 (Hochrisiko Anhang III) und 2028 (Produktbezogene Hochrisiko-Systeme nach Anhang I sowie Alt-Systeme).

02Fristen im direkten Vergleich

KI-VO-Fristen nach Digital Omnibus (Stand September 2026)
PflichtenpaketRechtsgrundlageGilt abStatus 2026
Verbotene Praktiken (Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz, ungezieltes Scraping von Gesichtsbildern)Art. 52. Februar 2025in Kraft
KI-Kompetenz der Beschäftigten (Schulungspflicht)Art. 42. Februar 2025in Kraft
Transparenzpflichten bei Chatbots, synthetischen Inhalten, DeepfakesArt. 502. August 2026in Kraft
GPAI-Modelle: Dokumentation, Urheberrecht-Policy, Trainingsdaten-ZusammenfassungArt. 53, 552. August 2025in Kraft
Governance, Marktüberwachung, Sanktionen (national: Bundesnetzagentur, BSI)Art. 70, 992. August 2026in Kraft
Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (u. a. HR, Kreditwürdigkeit, Bildung, kritische Infrastruktur)Art. 6 Abs. 2, Anhang III2. Dezember 2027verschoben
Hochrisiko-Systeme als Sicherheitsbauteil regulierter ProdukteArt. 6 Abs. 1, Anhang I2. August 2028verschoben
GPAI-Modelle, die vor dem 2. August 2025 auf dem Markt warenArt. 1112. August 2027unverändert
Von Behörden genutzte Alt-Hochrisiko-SystemeArt. 111 Abs. 22. August 2030unverändert

Die Verschiebung betrifft ausschließlich die Anwendbarkeit der Hochrisiko-Pflichten, nicht deren Inhalt. Risikomanagement (Art. 9), Datenqualität (Art. 10), technische Dokumentation (Art. 11), Protokollierung (Art. 12), Transparenz (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14) und Genauigkeit/Robustheit (Art. 15) bleiben so anspruchsvoll wie zuvor — Sie haben nur mehr Zeit.

03Was 2026 bereits scharf ist

Alles, was keine Hochrisiko-Klassifizierung voraussetzt, ist bereits durchsetzbar. Die Marktüberwachung läuft, Bußgelder nach Art. 99 sind anwendbar: bis 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes bei verbotenen Praktiken, bis 15 Mio. EUR oder 3 % bei sonstigen Verstößen.

Sofort prüfbar (2026)

  • Kein eingesetztes System fällt unter Art. 5 — insbesondere keine Emotionserkennung in Bewerbungs- oder Leistungskontexten.
  • Schulungsnachweis nach Art. 4 liegt für alle Rollen vor, die KI-Systeme bedienen oder deren Ergebnisse verwenden.
  • Chatbots und KI-generierte Inhalte sind maschinenlesbar und für Nutzer erkennbar gekennzeichnet (Art. 50).
  • Für zugekaufte GPAI-Modelle liegen Anbieterdokumentation und Trainingsdaten-Zusammenfassung im Lieferantenordner.
  • Zuständigkeit intern benannt: wer antwortet, wenn die Bundesnetzagentur Unterlagen anfordert?

04Was erst 2027 gilt — und heute schon vorbereitet werden muss

Der 2. Dezember 2027 betrifft Anhang-III-Systeme. In der Praxis sind das in deutschen Unternehmen vor allem Bewerber-Screening, Leistungsbewertung, Kreditscoring, Versicherungs-Tarifierung und Zugangsentscheidungen zu Bildung. Wer solche Systeme betreibt, braucht bis dahin ein vollständiges Qualitätsmanagementsystem (Art. 17), eine Konformitätsbewertung (Art. 43), die EU-Konformitätserklärung (Art. 47), CE-Kennzeichnung (Art. 48) und die Registrierung in der EU-Datenbank (Art. 49).

Vorbereitung 2026/27

  • KI-Inventar mit Klassifizierung je System: verboten / hochrisiko / Transparenz / minimal.
  • Für jede Anhang-III-Kandidatur eine dokumentierte Einschätzung nach Art. 6 Abs. 3 — die Ausnahme ist schriftlich zu begründen.
  • Rollenklärung: Anbieter oder Betreiber? Feintuning oder White-Label-Vertrieb macht Sie nach Art. 25 zum Anbieter.
  • Lieferantenverträge auf Zulieferung von technischer Dokumentation und Logdaten nachverhandeln.
  • Protokollierung nach Art. 12 technisch aktivieren, bevor die Pflicht greift — Logs lassen sich nicht rückwirkend erzeugen.

052028 und darüber hinaus: Produkte und Altbestand

Der 2. August 2028 gilt für KI als Sicherheitsbauteil in Produkten, die bereits sektoralen Harmonisierungsvorschriften unterliegen — Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge, Funkanlagen. Hier greift die KI-Konformitätsbewertung in das bestehende Verfahren ein, statt es zu ersetzen. Für Maschinenbauer heißt das: die KI-VO-Anforderungen wandern in die ohnehin fällige Bewertung nach der Maschinenverordnung.

Für Altbestand gilt der Grundsatz aus Art. 111: Hochrisiko-Systeme, die vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht wurden, fallen erst bei einer wesentlichen Änderung des Designs unter die Pflichten. Behördlich genutzte Systeme haben bis 2. August 2030 Zeit. Das ist keine Freistellung — jedes größere Update setzt die Uhr neu.

06Fahrplan: was in welchem Quartal ansteht

Empfohlene Meilensteine bis zur Anhang-III-Frist
ZeitraumMeilensteinErgebnis
Q4 2026KI-Inventar und Klassifizierung abschließenListe aller Systeme mit Risikoklasse und Rolle
Q1 2027Datengrundlage und Protokollierung aufbauenArt.-10- und Art.-12-Nachweise laufen produktiv
Q2 2027QMS nach Art. 17 dokumentierenPrüffähiges Managementsystem
Q3 2027Konformitätsbewertung durchführenErklärung nach Art. 47, CE nach Art. 48
Q4 2027Registrierung in der EU-DatenbankEintrag nach Art. 49 vor dem 2. Dezember
2028Produktintegrierte Systeme nachziehenBewertung im sektoralen Verfahren

Vor der nächsten Vorstandssitzung beantwortbar

  • Wie viele unserer KI-Systeme fallen voraussichtlich unter Anhang III?
  • Sind wir bei diesen Systemen Anbieter oder Betreiber?
  • Existiert ein Budget für Konformitätsbewertung und externe Prüfung ab 2027?
  • Wer verantwortet die Registrierung in der EU-Datenbank?

Häufige Fragen

Wurde die KI-VO durch den Digital Omnibus abgeschwächt?

Nein. Die inhaltlichen Pflichten für Hochrisiko-Systeme bleiben unverändert. Verschoben wurde ihre Anwendbarkeit: Anhang III nun ab 2. Dezember 2027, Anhang I ab 2. August 2028. Verbote, Schulungspflicht, Transparenz- und GPAI-Regeln gelten weiter unverändert.

Gilt die Schulungspflicht nach Art. 4 auch nach der Verschiebung?

Ja, sie gilt seit dem 2. Februar 2025 und war von der Verschiebung nicht betroffen. Jedes Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, muss ein ausreichendes KI-Kompetenzniveau der betroffenen Beschäftigten sicherstellen und nachweisen können.

Was passiert mit Systemen, die bereits vor dem Stichtag im Einsatz sind?

Nach Art. 111 gelten die Hochrisiko-Pflichten für Altsysteme erst, wenn deren Design wesentlich geändert wird. Von Behörden genutzte Altsysteme müssen bis zum 2. August 2030 konform sein.

Wer überwacht die Einhaltung in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur ist als Marktüberwachungsbehörde und nationale Koordinierungsstelle benannt; für Systeme mit Bezug zu kritischen Infrastrukturen wirkt das BSI mit. Sektorale Aufsichtsbehörden bleiben für ihren Bereich zuständig.

Reicht es, erst 2027 mit der Umsetzung zu beginnen?

Nein. Datenqualität nach Art. 10 und Protokollierung nach Art. 12 setzen Historie voraus, die nicht rückwirkend erzeugt werden kann. Realistisch beginnt die Umsetzung mit Inventar und Datengrundlage 2026.

Primärquellen

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