KI-VO ab 2. August: was die Bundesnetzagentur jetzt prüft
Der 2. August verschiebt die KI-VO von der Vorbereitungs- in die Vollzugsphase. Entscheidend ist nicht der Kalendertag, sondern die Frage, welche Unterlagen eine Marktüberwachungsbehörde im ersten Zugriff sehen will — und wer sie im Unternehmen überhaupt besitzt.


