Anbieter-Bewertung

Unterliegt Ihr KI-Anbieter der NIS2? Ein 10-Fragen-Test

Viele KI-Anbieter behaupten, NIS2 betreffe sie nicht. Der Zehn-Fragen-Test klärt Einrichtungsart, Sitz, Größenklasse und Lieferkettenpflichten — mit Bewertungsraster und Vertragsbausteinen.

Fryderyk Pryjma11 Min. Lesezeit
Abstrakte Darstellung eines Prüfpfads mit zehn Entscheidungsknoten von einem Anbieter-Server zu einem Schutzschild

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ob ein KI-Anbieter selbst NIS2-pflichtig ist, entscheidet sich an Sektor, Größenklasse und Niederlassung — nicht an seiner Selbstauskunft.
  • Auch nicht-pflichtige Anbieter treffen Pflichten: Als Teil Ihrer Lieferkette müssen Sie deren Sicherheitsniveau nach § 30 NIS2UmsuCG nachweisen.
  • Der Test liefert eine Ampelbewertung; ab drei roten Antworten braucht der Vertrag Nachbesserung oder der Anbieter einen Ersatz.

01Warum die Anbieterfrage über Ihre eigene Konformität entscheidet

NIS2UmsuCG verpflichtet betroffene Einrichtungen, Risiken in der Lieferkette zu beherrschen. Wer ein KI-System betreibt, dessen Modell, Hosting oder Vektordatenbank bei einem Dritten liegt, verlagert einen Teil des Sicherheitsniveaus — nicht aber die Verantwortung. Die Aufsicht fragt deshalb nicht, ob der Anbieter selbst reguliert ist, sondern ob Sie sein Sicherheitsniveau geprüft und dokumentiert haben.

02Die zehn Fragen im Detail

Jede Frage zielt auf ein Kriterium, das entweder die Betroffenheit des Anbieters begründet oder Ihre eigene Nachweisführung stützt. Beantworten Sie die Fragen schriftlich und lassen Sie die Antworten vom Anbieter gegenzeichnen — mündliche Auskünfte sind in einer Prüfung wertlos.

Zehn-Fragen-Test zur NIS2-Betroffenheit von KI-Anbietern
Nr.FrageWorauf sie abzieltRote Flagge
1Betreibt der Anbieter eigene Rechenzentren oder Cloud-Infrastruktur in der EU?Sektor digitale Infrastruktur bzw. IKT-DienstleistungsmanagementKeine Angabe zum Betreiber der Hardware
2Wie viele Beschäftigte und welchen Jahresumsatz weist die Gesellschaft aus?Größenschwelle: ab 50 Beschäftigte oder 10 Mio. EURVerweis auf eine kleine EU-Tochter bei großem Konzern
3Welche Konzerngesellschaft ist Vertragspartner und wo hat sie ihren Sitz?Zuständigkeit und Anwendbarkeit des NIS2UmsuCGVertragspartner außerhalb der EU
4Ist der Anbieter beim BSI registriert oder in einem anderen Mitgliedstaat gemeldet?Nachweisbare SelbsteinstufungPrüfen wir gerade — ohne Datum
5Existiert ein zertifiziertes ISMS (ISO/IEC 27001, C5, BSI IT-Grundschutz)?Belastbares Sicherheitsniveau statt SelbstauskunftNur Whitepaper oder Trust-Center-Seite
6Gibt es einen dokumentierten Incident-Response-Prozess mit Meldefristen?24/72-Stunden-Kette nach § 32 NIS2UmsuCGKeine vertraglich zugesagte Frist
7Werden Subunternehmer offengelegt und vertraglich gebunden?Vierte Partei in Ihrer LieferkettePauschale Zustimmung zu künftigen Subprozessoren
8Erhalten Sie Audit- oder Einsichtsrechte, inklusive Penetrationstestberichten?Prüfbarkeit Ihres eigenen NachweisesNur Zusammenfassungen ohne Befunde
9Wie werden Modelle, Prompts und Logs gespeichert, und wie lange?Datenhoheit und DSGVO-SchnittmengeTrainingsnutzung ohne Widerspruchsrecht
10Welche Exit- und Datenrückgabeklauseln gelten?Beherrschbares KonzentrationsrisikoKein maschinenlesbares Exportformat

Die Fragen 1 bis 4 klären die eigenständige Betroffenheit, die Fragen 5 bis 10 Ihre Lieferkettenpflicht. Beide Blöcke gehören in dieselbe Akte, weil die Aufsicht sie gemeinsam bewertet.

03Auswertung: vom Fragebogen zur Entscheidung

Bewerten Sie jede Antwort mit grün (belegt), gelb (zugesagt, aber nicht belegt) oder rot (keine oder ausweichende Antwort). Entscheidend ist die Belegbarkeit, nicht die Formulierung: Eine bejahte Frage ohne Dokument zählt als gelb.

Ampelbewertung und Konsequenz
ErgebnisBedeutungKonsequenz
0 rot, max. 2 gelbAnbieter ist prüfungsfest dokumentiertAufnahme in die Lieferantenakte, Reprüfung jährlich
1–2 rotPunktuelle LückenNachforderung mit Frist, Zwischenprüfung nach 90 Tagen
3–5 rotSicherheitsniveau nicht nachweisbarVertragsnachtrag verpflichtend, kein Ausbau des Einsatzes
über 5 rotUngeeignet für regulierte VerarbeitungAlternative evaluieren, Exit-Plan aktivieren

04Was aus dem Test in den Vertrag gehört

Der Fragebogen ist der Befund, der Vertrag die Abhilfe. Übersetzen Sie jede gelbe oder rote Antwort in eine Klausel mit Frist, Nachweisform und Rechtsfolge. Ohne Rechtsfolge bleibt eine Zusage eine Absichtserklärung.

Vertragsbausteine für KI-Anbieter unter NIS2

  • Meldekette mit Erstmeldung innerhalb von 24 Stunden an Ihren Sicherheitskontakt
  • Jährlicher Nachweis des ISMS-Zertifikats inklusive Geltungsbereich (Scope-Statement)
  • Offenlegung aller Subunternehmer mit Widerspruchsrecht vor Wechsel
  • Audit- und Einsichtsrecht in Testberichte, ersatzweise Prüfung durch Dritte
  • Zusicherung: keine Nutzung von Prompts und Ausgaben für Modelltraining
  • Löschfristen für Logs und Embeddings, technisch überprüfbar
  • Exportformat und Frist für die Datenrückgabe bei Vertragsende
  • Vertragsstrafe oder Sonderkündigungsrecht bei ausbleibendem Nachweis

Dokumentieren Sie zusätzlich, wann Sie den Test durchgeführt haben und wer ihn verantwortet. Diese Metadaten sind in einer Prüfung oft wichtiger als das Ergebnis selbst, weil sie die Wirksamkeit Ihres Prozesses belegen.

05Sonderfall: lokal betriebene Modelle

Wird das Modell im eigenen Rechenzentrum betrieben, verschiebt sich die Frage: Der Modellanbieter liefert dann Gewichte und Lizenz, nicht aber den Betrieb. Die Fragen 1 bis 4 verlieren an Gewicht, die Fragen 6 bis 10 richten sich an Ihre eigene Organisation.

Zusätzliche Punkte bei On-Premises-Betrieb

  • Herkunft und Integrität der Modellgewichte (Prüfsummen, Signaturen)
  • Lizenzbedingungen für kommerzielle Nutzung und Weiterverarbeitung
  • Update- und Schwachstellenprozess für Inferenz-Stack und Treiber
  • Netzsegmentierung und Protokollierung der Inferenzzugriffe

Häufige Fragen

Ist ein KI-Anbieter automatisch NIS2-pflichtig?

Nein. Die Pflicht entsteht nur, wenn der Anbieter einem der in Anlage 1 oder 2 NIS2UmsuCG genannten Sektoren zuzuordnen ist und die Größenschwellen erreicht. Reine Software- oder Modellanbieter fallen häufig nicht darunter, Betreiber von Cloud- oder Rechenzentrumsdiensten dagegen regelmäßig schon.

Was gilt, wenn der Anbieter seinen Sitz außerhalb der EU hat?

Dann ist er in der Regel nicht unmittelbar nach NIS2UmsuCG verpflichtet. Ihre eigene Lieferkettenpflicht bleibt jedoch vollständig bestehen, weshalb Sie das Sicherheitsniveau vertraglich absichern und dokumentieren müssen.

Reicht ein ISO-27001-Zertifikat als Nachweis?

Nur wenn der Geltungsbereich die tatsächlich genutzten Dienste umfasst. Prüfen Sie das Scope-Statement: Ein Zertifikat für die Konzern-IT deckt einen separat betriebenen Inferenzdienst nicht ab.

Wie oft sollte der Test wiederholt werden?

Mindestens jährlich sowie anlassbezogen bei Sicherheitsvorfällen, Wechsel von Subunternehmern, Konzernumstrukturierungen oder wesentlicher Ausweitung des Einsatzzwecks.

Primärquellen

Weiterführende Artikel